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Projekt-ID 68
Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention erarbeitet Grundlagen zum Thema Passivrauchen im Gastgewerbe und am Arbeitsplatz.
Passivrauchen schädigt die Gesundheit nachweislich. Trotzdem schützen die kantonalen Gastgewerbegesetze nur ungenügend vor passivem Rauchen. Mit Unterstützung des Projekts sollen hierzu Regelungen erarbeitet werden, die den Gästen von Restaurants rauchfreie Umgebung zusichern. Für die Arbeitsplätze existiert zwar ein Schutz im Arbeitsgesetz, dieser ist aber wenig bekannt und wird dadurch nicht eingehalten; auch diese Situation soll verbessert werden.
Dieses Projekt wurde bereits früher vom Nationalen Programm für Tabakprävention NPTP des Bundesamts für Gesundheit BAG unterstützt. Die Unterstützung wird vom Tabakpräventionsfonds weitergeführt (gemäss Art. 15 der Verordnung über den Tabakpräventionsfonds).
Ziele
Verstärkung der Sensibilisierung der Oeffentlichkeit zur Thematik «Schutz vor Passivrauchen in Gaststätten».
Schaffung gesetzlich verankerter Reglemente zum Schutz von Nichtrauchenden in Gaststätten. Angestrebt wird eine Reglementierung, die für Gastwirtschaftsbetreibende genauer verbindlich ist.
Bessere Umsetzung bestehender gesetzliche Bestimmungen im öffentlich zugänglichen Raum und am Arbeitsplatz.
01.05.2004 bis 09.09.2005
870 000 Franken
Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention (AT)
Luciano Ruggia
Haslerstrasse 30
3008 Bern
luciano.ruggia@at-schweiz.ch